Haushaltsauflösung in Bremen steuerlich absetzen: So geht’s

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ja, eine Haushaltsauflösung lässt sich in vielen Fällen von der Steuer absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommensteuergesetz erhalten Sie bis zu 20 % der Arbeitskosten zurück.
  • Maximal 4.000 Euro pro Jahr können Sie als Steuerermäßigung geltend machen – das entspricht Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro.
  • Entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt sind eine ordentliche Rechnung mit getrennter Ausweisung der Arbeitskosten, unbare Zahlung per Überweisung und die Durchführung im bewohnten Haushalt.
  • Materialkosten und Entsorgungskosten sind nicht absetzbar – nur der reine Arbeitslohn zählt für die Berechnung.
  • Ein Bremer Fachbetrieb mit steuerkonformer Abrechnung erspart Ihnen Nacharbeit und sorgt dafür, dass das Finanzamt Bremen Ihre Aufwendungen problemlos anerkennt.

Sie stehen vor einer Haushaltsauflösung in Bremen – sei es nach dem Umzug eines Angehörigen ins Pflegeheim, einem Todesfall oder einfach, weil die Wohnung kleiner werden soll. Neben all den praktischen Fragen rund um Entrümpelung und Entsorgung taucht schnell ein Thema auf, das bares Geld wert ist: Können Sie die Kosten der Haushaltsauflösung steuerlich absetzen?

Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – von den rechtlichen Grundlagen über konkrete Rechenbeispiele aus Bremen bis hin zu typischen Fehlern, die Sie vermeiden sollten. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus.

Kann man eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten einer Haushaltsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die zentrale Norm hierfür ist § 35a EStG, der eine Steuerermäßigung von 20 % auf die begünstigten Arbeitskosten vorsieht.

Private Haushaltsauflösungen – etwa in Bremen-Mitte, Findorff, Schwachhausen oder anderen Stadtteilen – fallen grundsätzlich in diese Kategorie, sofern sie in einem bewohnten oder kürzlich bewohnten Haushalt stattfinden.

Wichtige Unterscheidung: Privat vs. Gewerblich

Art der AuflösungSteuerliche Behandlung
Private Haushaltsauflösung (nach Umzug ins Pflegeheim, Todesfall, Verkleinerung)Haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG
Gewerbliche BetriebsauflösungBetriebsausgaben (voll absetzbar gegen Einkünfte)
Auflösung einer vermieteten WohnungWerbungskosten (voll absetzbar gegen Mieteinnahmen)

Bei zwingenden Gründen wie dem Umzug in ein Pflegeheim oder einem beruflich bedingten Umzug kann zusätzlich eine Einstufung als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten in Frage kommen – dazu später mehr.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen – und wann zählt eine Haushaltsauflösung dazu?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die typischerweise im Haushalt anfallen und die Sie theoretisch auch selbst erledigen könnten – aber an eine Firma oder einen Dienstleister vergeben.

Beispiele für haushaltsnahe Tätigkeiten:

  • Entrümpelung von Wohnungen, Kellern und Dachböden
  • Regelmäßige Reinigungsarbeiten
  • Gartenpflege auf dem eigenen Grundstück
  • Winterdienst vor dem Haus
  • Pflegeleistungen im häuslichen Rahmen

Eine Haushaltsauflösung – inklusive Sortieren, Tragen, Verladen, Abtransport und einfacher Reinigung – wird als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft, wenn sie im bewohnten oder kürzlich bewohnten Objekt stattfindet. Der Hausrat muss also einem echten Haushalt entstammen.

Was gilt nicht als begünstigter Haushalt?

  • Leerstehende, lange unbewohnte Gebäude
  • Reine Lagerflächen im Industriegebiet
  • Immobilien, die ausschließlich zum Verkauf oder Abriss vorgesehen sind

Ein lokaler Anbieter aus Bremen kann anhand der Objektart – ob Eigentumswohnung in der Neustadt, Miethaus in Walle oder Einfamilienhaus in Oberneuland – einschätzen, ob die Voraussetzungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vorliegen.

Welche Kosten der Haushaltsauflösung sind steuerlich absetzbar – und welche nicht?

Nicht jede Position auf der Rechnung ist begünstigt. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Arbeitskosten und anderen Ausgaben.

Absetzbare Kosten:

KostenartAbsetzbar?
Arbeitslohn der Helfer✓ Ja
Fahrzeiten innerhalb Bremens und Umgebung✓ Ja
Einsatz von Maschinen (z.B. Möbellift), sofern als Arbeitsleistung berechnet✓ Ja

Nicht absetzbare Kosten:

KostenartAbsetzbar?
Materialkosten (Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel)✗ Nein
Entsorgungskosten (Deponie, Recyclinghof)✗ Nein
Containermiete✗ Nein
Verkaufserlöse aus verwertbaren Gegenständen✗ Nicht relevant

Für die steuerliche Geltendmachung müssen die Arbeitskosten auf der Rechnung klar getrennt und als Lohn- bzw. Dienstleistungsanteil ausgewiesen sein.

Ein seriöser Bremer Dienstleister rechnet standardmäßig nach den Vorgaben des Finanzamts ab: vollständige Anschrift, Steuernummer, Leistungszeitraum und separate Ausweisung der Arbeitskosten. So können Kunden die Rechnung ohne Nacharbeit in der Steuererklärung verwenden.

Wie setzt man die Kosten einer Haushaltsauflösung in der Steuererklärung an?

Die Eintragung ist unkompliziert, wenn alle Unterlagen vorliegen. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung für Personen mit privatem Haushalt:

Schritt 1: Rechnung prüfen

Stellen Sie sicher, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält und die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind.

Schritt 2: Zahlung per Überweisung

Das Finanzamt akzeptiert nur unbare Zahlungen. Barzahlung führt automatisch zur Ablehnung – auch bei ansonsten korrekter Rechnung.

Schritt 3: Eintragung in der Steuererklärung

Tragen Sie den Bruttobetrag der begünstigten Arbeitskosten in das Feld für haushaltsnahe Dienstleistungen ein. Je nach Steuersoftware finden Sie diesen Abschnitt unter:

  • „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen”
  • „Steuerermäßigung nach § 35a EStG”
  • „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen”

Schritt 4: Automatische Berechnung

Das Finanzamt berechnet automatisch 20 % Ihrer angegebenen Kosten als Steuerermäßigung – bis maximal 4.000 Euro pro Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen.

Schritt 5: Belege aufbewahren

Die Rechnung und den Kontoauszug mit dem Überweisungsnachweis sollten Sie mindestens bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist bereithalten.

Viele Bremer nutzen gängige Steuersoftware wie WISO oder ELSTER. Alternativ benötigt Ihr Steuerberater lediglich die Rechnungsdaten der Haushaltsauflösung, um die Beträge korrekt einzutragen.

Konkrete Rechenbeispiele für Haushaltsauflösungen in Bremen

Die folgenden Beispiele zeigen typische Bremer Fälle und verdeutlichen, wie viel Geld Sie durch die korrekte Angabe in der Einkommenssteuer sparen können.

Beispiel 1: Kleine Wohnung in Bremen-Hemelingen (2024)

PositionBetrag
Gesamtrechnung1.600 €
Davon Arbeitskosten1.300 €
Eintragung als haushaltsnahe Dienstleistung1.300 €
Steuerermäßigung (20 %)260 €

Beispiel 2: Einfamilienhaus in Bremen-Oberneuland nach Umzug ins Pflegeheim (2025)

PositionBetrag
Gesamtrechnung3.800 €
Davon Arbeitskosten3.000 €
Eintragung als haushaltsnahe Dienstleistung3.000 €
Steuerermäßigung (20 %)600 €

In diesem Fall könnte zusätzlich geprüft werden, ob ein Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden kann.

Beispiel 3: Geerbte Eigentumswohnung in der Bremer Neustadt

PositionBetrag
Haushaltsauflösung und Endreinigung2.500 €
Davon Arbeitskosten2.000 €
Eintragung als haushaltsnahe Dienstleistung2.000 €
Steuerermäßigung (20 %)400 €

Wichtiger Hinweis: Die Erbschaftsteuer wird durch diese Absetzung nicht beeinflusst – wohl aber Ihre Einkommensteuer.

Die konkrete Ersparnis hängt von Ihrer individuellen Steuerschuld ab. Der Prozentsatz von 20 % auf den Arbeitslohnanteil ist jedoch fest, solange die Grenze von 20.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr nicht überschritten wird.

Besondere Fälle: außergewöhnliche Belastungen & beruflich bedingte Haushaltsauflösungen

Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es weitere steuerliche Möglichkeiten, eine Haushaltsauflösung zu berücksichtigen.

Außergewöhnliche Belastungen

Bei zwingenden Gründen – etwa dem Umzug in ein Pflegeheim in Bremen oder Umgebung – kann zusätzlich ein Ansatz als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG möglich sein. Hier mindern die Kosten das zu versteuernde Einkommen direkt.

Zu beachten:

  • Es gilt eine zumutbare Eigenbelastung je nach Einkommen
  • Ein steuerlicher Mehrwert entsteht oft nur bei hohen Gesamtkosten
  • Der Nachweis der Notwendigkeit ist erforderlich

Beruflich bedingte Haushaltsauflösung

Bei beruflicher Versetzung – beispielsweise von Bremen nach Hamburg oder ins Ausland – können die Kosten der Haushaltsauflösung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben voll abzugsfähig sein.

Für Vermieter, die eine Mietwohnung in Bremen zur Neuvermietung räumen lassen, gelten die Kosten ebenfalls als Werbungskosten – ohne die 20-%-Beschränkung.

Empfehlung: In diesen Sonderfällen sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen, da die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Veranlassung im Einzelfall wichtig ist.

Voraussetzungen des Finanzamts – damit die Haushaltsauflösung anerkannt wird

Das Finanzamt verlangt bestimmte Mindeststandards, damit die Steuerermäßigung nach § 35a EStG gewährt wird.

Checkliste: Anforderungen für die Anerkennung

  • [ ] Durchführung im Haushalt oder auf dem Grundstück
  • [ ] Auftrag an ein Unternehmen oder angemeldeten Selbstständigen
  • [ ] Keine Barzahlung – nur Überweisung wird akzeptiert
  • [ ] Ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben

Notwendige Rechnungsangaben:

AngabeBeschreibung
Name und Anschrift des AuftraggebersIhre vollständige Adresse in Bremen
Name und Anschrift des DienstleistersFirmendaten des Entrümpelungsunternehmens
Steuernummer oder USt-IdNr.Nachweis der Gewerbeanmeldung
RechnungsdatumDatum der Rechnungsstellung
LeistungszeitraumWann wurde die Arbeit durchgeführt?
TätigkeitsbeschreibungWas genau wurde gemacht?
Separate Ausweisung der ArbeitskostenLohnanteil getrennt von Material und Entsorgung

Wichtig: Schwarzarbeit ist steuerlich nicht absetzbar und birgt zudem ein erhebliches Bußgeldrisiko für beide Seiten.

Tipp: Achten Sie bereits bei der Auftragsvergabe in Bremen darauf, dass der Anbieter eine steuerkonforme Rechnung mit getrennter Ausweisung von Lohn- und Materialkosten erstellt.

Haushaltsauflösung in Bremen: Vorteile eines lokalen, seriösen Anbieters

Ein Bremer Dienstleister kennt die lokalen Gegebenheiten: Altbremer Häuser mit engen Treppenhäusern, schmale Altstadtgassen in der Neustadt, die Park- und Genehmigungssituation in verschiedenen Stadtteilen. Diese Erfahrung ermöglicht eine effiziente Planung und reibungslose Durchführung.

Was einen vertrauenswürdigen Bremer Anbieter auszeichnet:

  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Sauber getrennte Positionen auf der Rechnung (Arbeits-, Fahrt-, Entsorgungskosten)
  • Prüfungssichere Rechnungen, die das Finanzamt Bremen ohne Rückfragen akzeptiert
  • Regionale Referenzen aus Stadtteilen wie Vegesack, Gröpelingen, Huchting oder Schwachhausen
  • Kurzfristige Besichtigungen und persönlicher Kontakt vor Ort

Ein etablierter lokaler Anbieter kann bei Bedarf auch Bescheinigungen ausstellen oder Rückfragen des Finanzamts schnell beantworten – das verkürzt die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererstattung erheblich.

Häufige Fehler bei der steuerlichen Absetzung von Haushaltsauflösungen – und wie man sie vermeidet

Viele Steuerpflichtige verschenken bares Geld, weil sie formale Anforderungen übersehen. Hier die typischen Stolperfallen:

Fehler 1: Barzahlung ohne Überweisungsnachweis

Das Finanzamt erkennt solche Kosten grundsätzlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung an – unabhängig davon, wie korrekt die Rechnung ansonsten ist.

Lösung: Immer per Überweisung zahlen und den Kontoauszug aufbewahren.

Fehler 2: Fehlende oder ungenaue Rechnungsaufschlüsselung

Wenn Arbeitskosten nicht separat ausgewiesen sind, kann das Finanzamt den Anteil nicht ermitteln.

Lösung: Bereits vor Auftragserteilung klären, dass der Dienstleister die Arbeitskosten getrennt ausweist.

Fehler 3: Eintragung des gesamten Rechnungsbetrags

Viele tragen versehentlich den Gesamtbetrag inklusive nicht begünstigter Material- und Entsorgungskosten ein.

Lösung: Nur den Lohnanteil in die 20-%-Berechnung eingeben.

Fehler 4: Belege nicht aufbewahrt

Bei einer Prüfung müssen Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis vorlegen können.

Lösung: Rechnungen direkt nach der Haushaltsauflösung digital ablegen, Bezahlbestätigung aus dem Online-Banking sichern.

FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Haushaltsauflösungen in Bremen

Kann ich eine Haushaltsauflösung auch dann absetzen, wenn ich nicht selbst im Haushalt gewohnt habe, z.B. beim Elternhaus?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie beispielsweise das Elternhaus nach einem Todesfall auflösen lassen, kann dies als haushaltsnahe Dienstleistung gelten – vorausgesetzt, es bestand ein klarer Bezug zum Privathaushalt und die formalen Bedingungen (Rechnung, Überweisung, Tätigkeitsort) sind erfüllt.

Muss ich die Originalrechnung beim Finanzamt Bremen sofort mitschicken?

In der Regel genügt die Angabe der Beträge in der Steuererklärung. Die Belege müssen Sie aber aufbewahren und auf Anforderung nachreichen können. Das Finanzamt kann die Unterlagen auch Jahre später noch anfordern.

Kann ich auch nur Teile einer Rechnung ansetzen, z.B. nur die Entrümpelung, nicht aber den Möbeltransport?

Ja, es zählen nur die haushaltsnahen Leistungen. Wenn verschiedene Positionen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind, übernehmen Sie nur den begünstigten Teil. Ein Transport zu einer neuen Wohnung ist beispielsweise keine haushaltsnahe Dienstleistung im ursprünglichen Haushalt.

Sind wiederkehrende Leistungen wie regelmäßige Keller-Entrümpelungen in Bremen ebenfalls absetzbar?

Ja, solange es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen auf Ihrem Grundstück handelt und die formalen Voraussetzungen (Rechnung, Überweisung) erfüllt sind. Die jährliche Höchstgrenze von 4.000 Euro Steuerermäßigung gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen – inklusive Reinigung, Gartenpflege oder Catering Service.

Kann ich eine Haushaltsauflösung in meiner Bremer Zweitwohnung steuerlich geltend machen?

Ja, auch für eine selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnung innerhalb der EU/EWR sind haushaltsnahe Dienstleistungen grundsätzlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass es sich um Ihren eigenen Haushalt handelt und nicht um eine rein vermietete Immobilie – dort würden Werbungskosten greifen.

Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung bares Geld sparen

Eine Haushaltsauflösung in Bremen muss keine reine Ausgabe bleiben. Mit dem richtigen Wissen und einem seriösen Anbieter, der steuerkonforme Rechnungen ausstellt, holen Sie sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurück.

Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  • 20 % der Arbeitskosten erstattet das Finanzamt
  • Maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr sind möglich
  • Überweisung und korrekte Rechnung sind Pflicht
  • Ein Bremer Fachbetrieb kennt die Anforderungen und liefert die passenden Unterlagen

Achten Sie bei Ihrer nächsten Haushaltsauflösung darauf, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind – dann steht der Steuerermäßigung nichts mehr im Weg. Bei komplexen Fällen wie Pflege-Umzügen oder beruflich bedingten Auflösungen lohnt sich zusätzlich die Hilfe eines Steuerberaters, um keine Möglichkeit zur Ersparnis zu verpassen.

Wann dürfen wir für Sie loslegen?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliches Angebot

Kostenlose Beratung? 0176 27052333